AGB

IN FRAUENHAND ist Anbieterin einer Affiliate Plattform, die es Verbraucher*innen ermöglicht, nach Branchen sortiert, Unternehmen im Eigentum von Frauen zu finden. Ziel ist es, im Eigentum frauengeführte Unternehmen sichtbar zu machen und sie wirtschaftlich zu stärken.

Teilnehmen können Unternehmen, die zu mindestens 51 % im Eigentum von Frauen sind und von ihnen strategisch geführt sind. Die Mehrheits-Anteile müssen bei einer / mehreren Frauen liegen.

Auf der Affiliate Plattform registrieren sich Unternehmen von Frauen mit einem Geschäftsprofil, um sich und ihre Produkte / Dienstleistungen darzustellen. Verbraucher*innen können über einen Affiliate Link auf der IN FRAUENHAND Plattform direkt im Shop des Unternehmens einkaufen. IN FRAUENHAND bekommt für jeden getätigten Einkauf eine Provision.

Zu diesem Zwecke vereinbaren die Parteien folgende Regelungen:

§ 1 Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Die teilnehmenden Unternehmen haben auf der Plattform die Möglichkeit, ein Geschäftsprofil zu erstellen, um sich und ihre Produkte / Dienstleistungen darzustellen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass teilnehmende Unternehmen ihre Produkte / Dienstleistungen auf der Startseite gesondert bewerben. Dazu gibt es auf Nachfrage einen gesonderten Dienstleistungsvertrag.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Newsletter von IN FRAUENHAND gesondert bewerben zu lassen. Dazu gibt es auf Nachfrage einen gesonderten Dienstleistungsvertrag.
  • Weitere Angebote von IN FRAUENHAND umfassen Netzwerk-Veranstaltungen, Events, Workshops und Pop Up Events / Messen für die Unternehmen im Eigentum von Frauen. Einladungen und weitere Informationen zu den Events erfolgen persönlich an die teilnehmenden Unternehmen.
  • Die teilnehmenden Unternehmen erkennen die Unternehmenswerte von IN FRAUENHAND an.
  • Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, für ihr Geschäftsprofil auf der IN FRAUENHAND Plattform Texte und Informationen zum Unternehmen bereitzustellen, die den Qualitätsstandards von IN FRAUENHAND entsprechen. Die entsprechende Vorlage wird in einem gesonderten Dokument bereitgestellt.
  • Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, Logos / Fotos, die dem Qualitätsstandard von IN FRAUENHAND entsprechen, zur Bewerbung ihres Unternehmens der IN FRAUENHAND Plattform zukommen zu lassen.
  • Die teilnehmenden Unternehmen versichern, die IN FRAUENHAND Lizenzmarke entsprechend dem gesondert abzuschließenden Lizenzvertrag in Ihren Shops und / oder in ihrer Außenwerbung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu verwenden.

§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten an IN FRAUENHAND

  • Die teilnehmenden Unternehmen übertragen IN FRAUENHAND das nicht-ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an den vom Unternehmen bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos). Die Rechteübertragung soll IN FRAUENHAND in die Lage versetzen, die Inhalte im Rahmen der Leistungen von IN FRAUENHAND und zur Bewerbung auf der Plattform kommerziell sowie nicht-kommerziell zu verwerten.
  • Die Rechteeinräumung umfasst auch folgende Rechte: a) Das Recht, die Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, auf allen bekannten Speichermedien zu speichern sowie im Rahmen der Webseite sowie im digitalen Angebot öffentlich wiederzugeben, ganz oder in Teilen. b) Das Recht, die Inhalte hierfür fortzuentwickeln, z. B. durch Übersetzung in andere Sprachen. c) Das Recht, die Inhalte zur optimalen Präsentation im digitalen Angebot zu bearbeiten. d) Das Recht, die Inhalte mit anderen Inhalten oder sonstigen Schöpfungen zu verbinden.
  • Die teilnehmenden Unternehmen sichern zu, dass sie die Rechte an den Inhalten innehaben. Sollten Dritte Schutzrechte an den übertragenen Inhalten innehaben, sind die Unternehmen verpflichtet, die notwendigen Bearbeitungsrechte sowie einen Verzicht auf deren Recht auf Namensnennung einzuholen, bevor das Material IN FRAUENHAND übermittelt wird.

§ 3 Provision

  • Über einen Affiliate Link können die Verbraucherinnen direkt im Shop der teilnehmenden Unternehmen einkaufen. Die Provision pro getätigten Kauf über den Affiliate Link ist in einem gesonderten Vertrag mit den teilnehmenden Unternehmen festgehalten.
  • Die teilnehmenden Unternehmen haben IN FRAUENHAND jeweils zum Monatsende eine Übersicht aller getätigten Käufe über das IN FRAUENHAND Affiliate Programm für den vorangegangen Monat zu übersenden.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

Die Provisionssumme ist nach der fristgerechten Übermittlung der Einnahmen durch die teilnehmenden Unternehmen zum Monatsende für den vorangegangenen Monat nach Rechnungsstellung zzgl. Umsatzsteuer durch IN FRAUENHAND innerhalb von 14 Tagen auf das Konto mit der IBAN DE09 3606 0488 0124 8817 00, GENO BANK Essen eG, auszugleichen.

§ 5 Vertragsdauer & Kündigungsmöglichkeiten

  • Der Vertrag tritt mit Unterschrift beider Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  • Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, insofern die bereitgestellten Bilder und Texte nicht den Qualitätsstandards von IN FRAUENHAND entsprechen. Diesbezüglich kann IN FRAUENHAND nach 2-maliger Aufforderung den Vertrag fristlos kündigen.

§ 6 Haftungsausschluss

  • Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet IN FRAUENHAND – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, durch ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  • Für Schäden, die durch IN FRAUENHAND, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet IN FRAUENHAND nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung die Unternehmen in besonderem Maße Vertrauen dürfen.
  • Die Unternehmen haften allein für die Inhalte auf ihren eigenen Shops / Unternehmensseiten; eine Haftung durch IN FRAUENHAND für die Inhalte der Unternehmen ist ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  • Für den vorliegenden Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz von IN FRAUENHAND.
  • Alle Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  • Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
  • Die Parteien verpflichten sich, die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung auch ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und ihren im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.